Vom ausländischen zum schweizerischen Führerausweis
Wer benötigt einen schweizerischen Führerausweis?
1. Ausländische Fahrzeugführer, die seit zwölf Monaten in der Schweiz wohnhaft sind und sich in dieser Zeit nicht länger als 3 Monate ohne Unterbrecnung im Ausland aufgehalten haben.
2. Personen, die berufsmässig in der Schweiz immatrikullierte Motorfahrzeuge der Kat. C, C1, D oder D1 führen oder einer Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport bedürfen.
Um sich bestmöglich auf die Kontrollfahrt vor zu bereiten, empfiehlt es sich möglichst frühzeitig das eigene Können in Zusammenarbeit mit einem Fahrlehrer/ in objektiv zu beurteilen, sodass allfälligen Lücken rechtzeitig geschlossen werden können. Nach Einreichung des Gesuchs um Umtausch des ausländischen Führerausweises erhalten Sie vom Strassenverkehrsamt einen Prüfungstermin. Bitte beachten Sie, dass dieser nur einmalig um ca. 5 Wochen verschoben werden kann.
Gerne absolviere ich mit Ihnen eine Prüfungssimulation, anschliessend beurteile ich objektiv Ihr Fahrkönnen und wir definieren gemeinsam das weitere Vorgehen. Der Zeitbedarf inklusive Auswertung beträgt eine Doppellektion.